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- Für alle Wettverträge gelten ausschließlich
die nachstehenden Wettbestimmungen, sofern diese nicht durch zwingende
Rechtsvorschriften außer Kraft gesetzt sind. Hilfsweise
finden auf das Verhältnis der Vertragsteile die einschlägigen
Rechtsvorschriften der Republik Malta Anwendung.
- An jeder Wette ist einerseits die Wettpunkt International Ltd.
(nachstehend kurz als "BUCHMACHER" bezeichnet), welche
gemäß der ihr erteilten behördlichen Konzession
Wetten aus Anlass von sportlichen Veranstaltungen abzuschließen
berechtigt ist, und andererseits der Wettkunde beteiligt.
Die Wetten werden auf den Eintritt bestimmter,
vom BUCHMACHER vor Vertragsabschluss festgelegter Wettereignisse,
die mit sportlichen Veranstaltungen im Zusammenhang stehen, angeboten
und abgeschlossen.
- Durch den Abschluss einer Wette anerkennt der Wettkunde ausdrücklich
die Gültigkeit und Anwendbarkeit dieser Wettbestimmungen
auf die mit dem BUCHMACHER abgeschlossenen bzw. abzuschließenden
Wetten und bestätigt, diese Wettbestimmungen vor Abgabe seines
Wettangebotes gelesen, zur Gänze verstanden und vollinhaltlich
zur Kenntnis genommen zu haben.
Der Wettkunde ist dafür verantwortlich, zu wissen, ob sein Wetten legal ist.
Der Wettkunde erklärt, dass er nach den
Rechtsvorschriften des Landes und/oder Staates, in welchem er
seinen Wohnsitz hat und/oder sich derzeit aufhält, das gesetzlich
vorgeschriebene Mindestalter für die Teilnahme am Wettvertrag
hat und ihm nicht die Teilnahme an Wetten aus rechtlichen oder
sonstigen Gründen untersagt ist, und dass er vom Ausgang
des der jeweiligen Wette zugrundeliegenden sportlichen Ereignisses
vor Vertragsabschluss keine Kenntnis zu haben.
Er garantiert ferner, dass die Mittel, mit denen
er seinen Wetteinsatz bestreitet, aus keiner gesetzlich unerlaubten
Handlung stammen und ihm zu seiner freien Verfügung stehen.
- Der Wettkunde erklärt sich damit einverstanden, dass der
BUCHMACHER jederzeit berechtigt ist, die Annahme von Wettangeboten
ohne Angabe von Gründen zu verweigern, die Höhe der
Wetteinsätze vor Annahme der Wetten zu begrenzen und Quotenänderungen
vor Wettabschluss vorzunehmen. Weiters behält sich der BUCHMACHER
das Recht vor, einzelne Limits für spezielle Events festlegen und
jederzeit sowohl nach oben als auch nach unten ändern zu können.
- Bei allen Wetten sind die Aufzeichnungen des BUCHMACHERS maßgebend.
Der Wettkunde bestätigt durch Mausklick auf den Button "Wette
tatsächlich absetzen" die Richtigkeit der Erfassung
dieser Wette.
- Ein abgeschlossener Wettvertrag kann nur im gemeinsamen Einverständnis
zwischen dem Wettkunden und dem BUCHMACHER durch einen entsprechenden
Vermerk in den Aufzeichnungen des BUCHMACHERS storniert oder abgeändert
werden. Dem Wettkunden steht nach Abschluss des Wettvertrages
daher kein einseitiges Rücktrittsrecht zu.
Jede Anfechtung des Wettvertrages, aus welchem
Rechtsgrund immer, ist ausgeschlossen.
- Der BUCHMACHER übernimmt keinerlei Gewährleistung
dafür, dass die zwischen ihm und dem Wettkunden via Internet
in beiden Richtungen übermittelten Daten vollständig
und störungsfrei übermittelt werden.
Für in Zusammenhang mit Wettabschlüssen
aufgrund mangelhafter Datenleitung und/oder aus sonstigen, nicht
in der Sphäre des Buchmachers gelegenen Umstände nicht,
unvollständig oder gestört übermittelter Daten
resultierende Nachteile des Wettkunden, einschließlich vermögensrechtlicher
Nachteile, übernimmt der BUCHMACHER ausdrücklich keinerlei
Haftung.
Bei einem Abbruch der Session, aus welchem Grund auch immer,
gelten die beim BUCHMACHER vor dem Abbruch gespeicherten Daten.
Daten, die der Session nicht mehr zugeordnet werden können, haben keine Gültigkeit.
Insbesondere übernimmt der BUCHMACHER keinerlei Haftung für daraus resultierende
Nachteile des Wettkunden, einschließlich vermögensrechtlicher Nachteile.
- Bei offensichtlichem Irrtum des BUCHMACHERS bei der Quotengestaltung
steht dem BUCHMACHER das Recht zu, diese irrtümliche Quote
ohne weitere Verständigung des Wettkunden richtigzustellen
und entsprechende Änderungen auch auf dem Wettkonto des Wettkunden
vorzunehmen.
- Dem Wettkunden ist es nicht gestattet, allfällige Forderungen
gegen den BUCHMACHER aus Wettverträgen entgeltlich oder unentgeltlich
abzutreten, zu verpfänden oder darüber in sonstiger
Weise rechtsgeschäftlich zu verfügen oder mit derartigen
Forderungen gegen Forderungen des BUCHMACHERS aufzurechnen.
- Findet ein Wettereignis, auf welches eine Wette abgeschlossen
wurde, nicht wie im Quotenblatt angegeben statt (z.B. vertauschtes
Heimrecht), so ist die Wette ungültig und die Einsätze
werden zurückbezahlt, außer die Heimmannschaft trägt
Ihr Heimrecht auf einer fremden Sportanlage aus.
- Erfolgt der Wettabschluss, aus welchen Gründen immer, erst
nach dem tatsächlichen Beginn des der Wette zugrundeliegenden
Wettereignisses bzw. nicht entsprechend den Wettbestimmungen,
so ist die Wette ungültig, wobei der getätigte Einsatz
dem Wettkunden in Form einer Gutschrift auf dessen Wettkonto rückerstattet
wird.
Dies gilt allerdings nicht für jene Wetten,
die aufgrund ihrer Art vom BUCHMACHER ausdrücklich auch noch
nach dem Beginn des Wettereignisses angeboten werden, wie etwa
Langzeitwetten und Livewetten. Der BUCHMACHER ist berechtigt,
die Uhrzeit der Wettannahme für den Wettkunden verbindlich
in den Aufzeichnungen zu vermerken.
- Als für die Wertung der Wette als gewonnen oder verloren
maßgebliches Resultat von sportlichen Wettereignissen gelten
die unmittelbar nach deren Beendigung bekanntgegebenen Ergebnisse
(z.B: Formel 1: Siegerehrung). Nachträgliche Änderungen
des Klassements (z.B. Entscheidungen am "grünen Tisch")
haben keinen Einfluss auf die Wettauszahlung.
- Bei Fußballspielen ist das Ergebnis nach 90 Minuten (reguläre
Spielzeit), bei Eishockeyspielen nach 60 Minuten (reguläre
Spielzeit) maßgebend. Etwaige Verlängerungen oder 11-Meter-Schießen
usw. haben daher keinen Einfluss auf die Wertung der Wette als
gewonnen oder verloren, außer die Vertragsteile haben davon
Abweichendes durch Vermerk in den Aufzeichnungen des BUCHMACHERS
(z.B. Europacup-Aufstiegswette) vereinbart.
- Wird ein Wettereignis abgesagt oder findet es aus sonstigen
Gründen nicht oder nicht zum ursprünglich angesetzten
Zeitpunkt statt, wird es ohne offizielle Wertung abgebrochen oder
beendet, so ist der Wettvertrag ungültig, sodass der geleistete
Einsatz dem Wettkonto wieder gutgeschrieben wird, es sei denn,
dass
a) zum Zeitpunkt der Absage bereits ein Ersatztermin
für dieses Wettereignis feststeht, welcher innerhalb der
folgenden 2 Kalendertage, gerechnet vom ursprünglich vorgesehenen
Beginn des Wettereignisses, liegt, oder
b) das Wettereignis im Rahmen einer sportlichen
Turnierveranstaltung ( z.B. einer Welt-, Europa- oder Staatsmeisterschaft,
Olympischen Spielen oder eines Tennisturnieres) stattfinden sollte
und noch innerhalb derselben Turnierveranstaltung nachgetragen
wird.
Alle Zeitangaben beziehen sich auf Mitteleuropäische
Zeit (MEZ).
- Wird ein Wettereignis abgebrochen und trotzdem offiziell gewertet,
so bleibt die Wette aufrecht und gilt Punkt 12. sinngemäß.
Ein durch w.o. beendetes Tennisspiel gilt als nicht ausgetragen,
sodass der geleistete Einsatz wieder dem Wettkonto gutzuschreiben
ist.
- Finden zwei gleichartige Bewerbe (z.B. Ski Riesenslalom) an
einem Ort statt, so gelten alle Wetten, die vor Beginn des ersten
Ereignisses abgegeben wurden, als für das zeitmäßig
erste Ereignis, außer es ist ausdrücklich anders festgelegt
oder entsprechend konkretisiert.
- Die Auszahlung der Wetten erfolgt unter Berücksichtigung
vorhandener Limits des BUCHMACHERS.
Bei "Toten Rennen" werden die Auszahlungen
entsprechend geteilt (z.B. 2 Sieger: Die Hälfte des Einsatzes
ist gewonnen, die Hälfte des Einsatzes ist verloren, daher
folgt z.B. Quote 3.00 wird zu Quote 1,50 oder Quote 1,60 wird
zu Quote 0,80!). Bei Bewerben, bei denen lediglich 2 Starter (Mannschaften)
teilnehmen (Duell, z.B. Trainingsduell oder Mannschaftssportarten
mit geradem Handicap) und keine Unentschieden-Quote angeboten
wird, wird im Falle eines "Toten Rennens" der Einsatz dem Wettkonto
wieder gutgeschrieben.
- Für alle Wetten gilt der Grundsatz "play or pay". Dies
bedeutet, dass bei Nichtteilnahme des Sportteilnehmers oder der
Sportmannschaft, aus welchem Grund auch immer, die Wette verloren
ist, wenn das Wettereignis stattfindet.
- Wenn in einer Wette, in der mehrere Wettereignisse kombiniert
werden, eines oder mehrere davon abgesagt oder abgebrochen werden
oder aus sonstigen Gründen nicht stattfinden, ohne dass ein
Nachtrag im Sinne des Punkt 14 erfolgt, so wird (werden) diese(s)
Wettereignis(se) mit der Quote 1,0 gewertet. Werden alle in einer
Kombinationswette gewetteten Wettereignisse abgesagt, abgebrochen
oder finden sie aus sonstigen Gründen nicht statt, ohne dass
ein Nachtrag im Sinne des Punkt 14 erfolgt, so wird der Wetteinsatz
dem Wettkonto wieder gutgeschrieben. Erfolgt der Abschluss einer
Wette, in der mehrere Wettereignisse kombiniert werden, erst nach
dem Beginn eines oder mehrerer dieser(s) Wettereignisse(s), so
wird (werden) diese Wettereignis(se) mit der Quote 1,0 berechnet.
Dies gilt jedoch nicht für jene Wetten, die aufgrund Ihrer
Art vom BUCHMACHER ausdrücklich noch nach dem Beginn des
Wettereignisses angeboten werden (z.B. Langzeitwetten, Livewetten).
- Mindesteinsatz, Gewinnlimits:
- Mindesteinsatz pro Wette:
1 EUR (1 Euro, 1 €) bzw.
1 USD (1 US-Dollar, 1 $) bzw.
2 SFR (2 Schweizer Franken) bzw.
0,5 GBP (0,5 Britische Pfund= 50 brit. Pence)
- Höchstgewinn pro Wette (unabhängig von der
Wettform (Einzel-, System- oder Kombinationswette) und der Höhe
des (Gesamt-)Wetteinsatzes):
das 1000-(eintausend-)fache des getätigten
Einsatzes, jedoch maximal:
20.000,00 EUR (20.000,00 Euro, 20.000,00 €) bzw.
20.000,00 USD (20.000,00 US-Dollar, 20.000,00 $) bzw.
40.000,00 SFR (40.000,00 Schweizer Franken) bzw.
10.000,00 GBP (10.000 Britische Pfund).
- Höchstgewinn pro Wettkunde und Kalenderwoche:
40.000,00 EUR (40.000,00 Euro, 40.000,00 €) bzw.
40.000,00 USD (40.000,00 US-Dollar, 40.000,00 $) bzw.
80.000,00 SFR (80.000,00 Schweizer Franken) bzw.
20.000,00 GBP (20.000 Britische Pfund),
wobei unter Kalenderwoche der Zeitraum zwischen
Montag 0.00 Uhr und dem darauffolgenden Sonntag 24.00 Uhr MEZ
zu verstehen ist.
Der BUCHMACHER behält sich ausdrücklich
das Recht vor, Wetten, deren Gesamtgewinn die obgenannten Limits
überschreiten, entsprechend zu reduzieren, sodass diese Limits
nicht überschritten werden.
Der BUCHMACHER haftet dem Wettkunden gegenüber
keinesfalls für den aufgrund solcher Reduktionen theoretisch
entgangenen Gewinn.
- Wettkonto:
- Der BUCHMACHER errichtet für jeden Wettkunden bei erstmaliger
Platzierung einer Wette durch diesen Wettkunden und Gutschrift
eines Geldbetrages ein Wettkonto ein, über welches alle
Gutschriften, Wetteinsätze, Gewinngutschriften und Auszahlungen
erfolgen.
- Dieses Wettkonto steht lediglich dem jeweiligen Wettkunden
zur Verfügung.
Der BUCHMACHER übernimmt für missbräuchliche
Verfügungen über das Wettkonto durch unbefugte Personen
keine wie auch immer geartete Haftung. Der BUCHMACHER empfiehlt
daher dem Wettkunden, seine kundenspezifischen Daten (Kundennummer
und Passwort) vertraulich zu behandeln, da sämtliche Kontobewegungen
unter Nennung der Kundennummer und gegebenenfalls des Passwortes
im Namen und auf Rechnung des jeweiligen, durch Kundennummer
und Passwort identifizierten Wettkunden gehen.
- Gutschriften auf das jeweilige Wettkonto des Wettkunden erfolgen
mittels unwiderruflicher Belastung der Kreditkarte des Wettkunden
und/oder unwiderruflicher Gutschrift auf dem Bankkonto des BUCHMACHERS.
- Der Wettkunde anerkennt zustimmend, dass ohne entsprechende
Deckung des Wetteinsatzes auf dem Wettkonto des Kunden bzw.
rechtzeitiger Gutschrift des Wetteinsatzes Wetten nicht platziert
werden können bzw. der BUCHMACHER die Wette ohne weiteres
Zutun nicht annimmt.
- Ein vom Wettkunden an den BUCHMACHER per Mausklick auf den Button
"Wette tatsächlich absetzen" abgesandtes Anbot
zur Wettannahme wird beim BUCHMACHER elektronisch verarbeitet
und gilt ohne weiteres Zutun des BUCHMACHERS oder Information
vom BUCHMACHER an den Wettkunden als vom BUCHMACHER an dessen
Firmensitz angenommen, sobald diese Wette auf dem Wettkonto des
Wettkunden aufscheint.
Eine gesonderte Verständigung seitens des
BUCHMACHERS über die Annahme der Wette erfolgt grundsätzlich
nicht.
- Reicht das auf dem jeweiligen Wettkonto aufscheinende Guthaben
des Wettkunden nicht für die Platzierung der Wette mit dem
vom Wettkunden gewünschten Einsatz aus, wird der Wetteinsatz
selbsttätig auf den auf dem Wettkonto verfügbaren Betrag
berichtigt.
- Wetteinsätze und Überweisungen von Wettkonten können
ausschließlich in jenen Währungen erfolgen, in welchen
ein Wetteinsatz auf den jeweiligen Wettabschluss-Seiten des BUCHMACHERS
im Internet möglich ist.
Transaktionen zwischen Wettkonten müssen vom BUCHMACHER genehmigt werden.
- Alle Geldüberweisungsspesen sowie ein allfälliges
Wechselkursrisiko gehen zu Lasten des Wettkunden. Für das Wettkonto selbst gibt es zur Zeit keine Gebühren.
Der BUCHMACHER hat das Recht, Limits auf Ein- und Auszahlung zu setzen, und Auszahlungen, die den auf dem Wettkonto befindlichen Betrag
übersteigen würden, zu verringern.
- Der BUCHMACHER behält sich vor, Kundenkonten bei Transaktionen zu überprüfen und verdächtige Transaktionen zu melden.
- Startguthaben und Gutscheinsystem
Die Gratis-Wettguthaben (wie Startguthaben und Gutscheinsystem)
und alle weiteren Marketingboni von www.wettpunkt.com können
nur für Wetten verwendet werden, anfänglich jedoch nicht
ausbezahlt werden.
Dieses 5 €-Gratis-Wettguthaben darf ausschließlich
nur für das Wettangebot auf www.wettpunkt.com verwendet und
umgesetzt werden.
Auszahlung des Startguthabens ausschließlich unter www.wettpunkt.com.
Damit der Wettkunde in den Genuß der Auszahlung des Startguthaben
kommt, muß er das gesamte Gratisstartguthaben mindestens
einmal in Wetten - bei bestimmten, extra angekündigten Aktionen
auch in mehrere Wetten - umgesetzt haben. Widrigenfalls verbleibt
das Gratis-Wettguthaben bei www.wettpunkt.com.
Die Gratis-Wettguthaben von www.wettpunkt.com müssen innerhalb
von 2 Monaten nach Erhalt auf den Wettkonten eingelöst werden
und zur Gänze auf eine oder mehrere Wetten platziert werden.
Ist dies nicht der Fall, behält sich www.wettpunkt.com vor,
die Gratis-Wettguthaben wieder dem betreffenden Wettkonto zu entziehen.
Pro Wettkunden bzw. Haushalt kann nur ein einziges Mal ein Gratisstartguthaben
eingelöst werden. Bei Mißachtung dieser Vorgabe hat
www.wettpunkt.com das Recht alle weiter eingelösten Startguthaben
und die darauf eingesetzten Wetten zu annulieren und die fälschlicherweise
bestehenden Kontostände zu saldieren.
Der Wettpunkt Ersteinzahlungsbonus
Bei Ihrer Ersteinzahlung auf ihr neu angelegtes Wettkonto bei Wettpunkt bekommen Sie 10 % Ihres Ersteinzahlungsbetrages als Willkommensbonus auf Ihr Konto gutgeschrieben. Der maximale Ersteinzahlungsbonus beträgt pro Person und Haushalt 100.- €.
Der Ersteinzahlungsbonus kann nur für Wetten verwendet werden, anfänglich jedoch nicht ausbezahlt werden.
Der Wettpunkt-Ersteinzahlungsbonus darf ausschließlich nur für das Wettangebot auf www.wettpunkt.com verwendet und umgesetzt werden.
Auszahlung des Ersteinzahlungsbonus ausschließlich unter www.wettpunkt.com. Damit der Wettkunde in den Genuß der Auszahlung des Ersteinzahlungsbonus kommt, muß er den gesamten ersteinbezahlten monetären Betrag und Ersteinzahlungsbonus mindestens einmal in Wetten - bei bestimmten, extra angekündigten Aktionen auch in mehrere Wetten - umgesetzt haben. Widrigenfalls verbleibt der Ersteinzahlungsbonus bei www.wettpunkt.com.
Die Ersteinzahlungsbonus von www.wettpunkt.com müssen innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt auf den Wettkonten eingelöst werden und zur Gänze auf eine oder mehrere Wetten platziert werden. Ist dies nicht der Fall, behält sich www.wettpunkt.com vor, den Ersteinzahlungsbonus wieder dem betreffenden Wettkonto zu entziehen.
Pro Wettkunden bzw. Haushalt kann nur ein einziges Mal ein Ersteinzahlungsbonus eingelöst werden. Bei Mißachtung dieser Vorgabe hat www.wettpunkt.com das Recht, alle weiter eingelösten Ersteinzahlungsboni und die darauf eingesetzten Wetten zu annullieren und die fälschlicherweise bestehenden Kontostände zu saldieren.
- Wettgewinne werden dem jeweiligen Wettkonto des Wettkunden gutgeschrieben
und können vom Wettkunden entweder zum Abschluss weiterer
Wetten verwendet werden, oder nach Wunsch des Wettkunden auf ein
von diesem bekanntgegebenes Konto zur Überweisung gebracht
werden. Barauszahlungen oder vergleichbare Auszahlungsformen erfolgen
nicht. Minderjährige können sich weder Gewinne noch Einzahlungen vom Wettkonto überweisen lassen.
- Sollte der Wettkunde vermeinen, dass sein Wettkonto unrichtige
Einträge (sowohl Gutschriften als auch Lastschriften) enthält,
so ist der Wettkunde verpflichtet, solche seiner Meinung nach
unrichtige Einträge binnen 30 Kalendertagen nach den vermeintlich
unrichtigen Einträgen am Wettkonto beim BUCHMACHER mittels
eingeschriebener Briefsendung unter Angabe des Wettkontos und
der seiner Meinung nach unrichtigen Einträge zu reklamieren,
widrigenfalls der jeweilige Saldo des Wettkontos als vom Wettkunden
genehmigt gilt.
- Der BUCHMACHER ist seinerseits berechtigt, offensichtliche bzw.
auf Irrtum beruhende Fehleinträge am jeweiligen Wettkonto
von sich aus zu berichtigen.
- Sollte das Wettkonto über eine, von LGA Malta vorgegebene, Zeitspanne nicht verwendet werden, so werden der Kunde und/oder LGA Malta
verständigt, das Wettkonto wird aufgelöst und das Kontoguthaben geht in das Eigentum von LGA Malta über.
- Der Wettkunde erklärt sich damit einverstanden, dass allenfalls
zwischen ihm und dem BUCHMACHER geführte Telefonate auf Band
aufgezeichnet werden können.
- Der Wettkunde erklärt sich damit einverstanden, dass der
BUCHMACHER die diesem im Rahmen der vom Wettkunden getätigten
Wettabschlüsse bekannt gewordenen personenbezogenen Daten
EDV-mäßig verarbeitet und speichert. Diese Daten werden ausschließlich für und im Zusammenhang
mit Wettabschlüssen zwischen dem jeweiligen Wettkunden und
dem BUCHMACHER verwendet und stehen unter der Kontrolle von LGA Malta.
- Diese Wettbestimmungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft,
wodurch alle bisherigen Fassungen ihre Gültigkeit verlieren.
- Der BUCHMACHER behält sich das Recht vor, diese Wettbestimmungen
einseitig abzuändern und wird auf seiner Homepage für
die Dauer von 2 (zwei) Kalenderwochen nach einer solchen Änderung
auf diese Änderung hinweisen.
Ab Bekanntgabe der jeweiligen Änderung der
Wettbestimmungen abgeschlossene Wetten unterliegen diesen geänderten
Wettbestimmungen; eine Rückwirkung auf vor einer solchen
Änderung abgeschlossene Wetten findet nicht statt.
Sollte der Wettkunde länger als 2 (zwei)
Kalenderwochen die Homepage des BUCHMACHERS nicht besucht haben,
so verpflichtet er sich, vor dem Abschluss einer neuerlichen Wette
die Wettbestimmungen neuerlich durchzulesen und als Vertragsgrundlage
aller weiterer Wettabschlüsse anzuerkennen.
- Zur gerichtlichen Entscheidung von Streitigkeiten aus zwischen
dem BUCHMACHER und Wettkunden abgeschlossenen Wettverträgen,
welchen diese Wettbestimmungen zugrundeliegen, einschließlich
solcher über deren Auslegung und Geltung oder solcher, welche
sich auf deren Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen,
sind die für den Sitz des BUCHMACHERS sachlich und örtlich
zuständigen Gerichte in Malta anzurufen. Es steht dem BUCHMACHER
jedoch frei, seine allfälligen Ansprüche gegenüber
einzelnen Wettkunden auch bei anderen Gerichten geltend zu machen.
Anhang 1 – Datenschutz und Hinweis zum Schutz der Privatsphäre
Wettpunkt.com wird durch Wettpunkt International Limited mit Sitz im GO Communications Centre 104, Triq Salvu Psaila, Birkirkara, Malta betrieben. Wettpunkt.com ist ein Internet-Wettportal, das Teil der seit 1979 in der Europäischen Union gegründeten auf Sport- und Freizeitindustrie spezialisierten F.G.S. Gruppe ist. Die Tätigkeiten der Wettpunkt International Limited werden von der Lotteries and Gaming Authority mit Sitz in Suite 1, Level 3, TG Complex, Brewery Street, Mriehel, Birkirkara BKR 3000, Malta geregelt.
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Alle persönlichen Daten werden fair und entsprechend der Gesetze verarbeitet;
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Persönliche Daten werden entsprechend einer guten Vorgehensweise verarbeitet;
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Persönliche Daten werden nicht für Zwecke verarbeitet, die mit den Zwecken, für welche die Information gesammelt wird, nicht vereinbar sind;
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Die verarbeiteten persönlichen Daten sind geeignet und relevant für die Zwecke der Verarbeitung.
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Es werden nicht mehr persönliche Daten verarbeitet, als für die Verarbeitungszwecke notwendig sind.
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